Gemeinnützigen- und Ehrenamtsgipfel: Die wichtigsten Maßnahmen für Freiwilligenorganisationen

03.05.2023
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Bildmaterial: igfö

Gemeinnützigen- und Ehrenamtsgipfel: Die wichtigsten Maßnahmen für Freiwilligenorganisationen 

Am 3. Mai 2023 wurden die Spitzen der gemeinnützigen und ehrenamtlichen Organisationen von Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Sozialminister Johannes Rauch und die beiden Staatssekretärinnen Claudia Plakolm (Jugend, Ehrenamt, Zivildienst) und Andrea Mayer (Kunst, Kultur) zum Ehrenamtsgipfel ins Bundeskanzleramt geladen, um über das Maßnahmenpaket des Bundes zu informieren und zu beraten. Die Interessensgemeinschaft der Freiwilligenzentren Österreichs (igfö) war für uns dort vertreten. 

Wir haben alle wichtigen Punkte für dich zusammengefasst:

1. Reform des Freiwilligengesetzes

Eine der wichtigsten Entscheidungen betrifft das neue Freiwilligengesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. 

  • Es sieht eine eigene bundesweite Service- und Kompetenzstelle für Ehrenamt und Freiwilligenzentren vor. Für die Freiwilligenzentren der Länder gibt es zukünftig eine eigene Projektförderung.
  • Die Reform bringt zudem mehrere Verbesserungen für Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahrs (FSJ) und des Freiwilligen Umweltschutzjahrs (FUJ) durch höheres Taschengeld (500 Euro) und ein kostenloses Klimaticket. Auch für Teilnehmer:innen am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland wird es eine höhere finanzielle Unterstützung geben. Im Gegenzug soll es auch für Einsatzorganisationen einen Kostenersatz von zumindest 250 Euro geben.
  • Jährlich wird ein neuer Staatspreis für Freiwilligenarbeit vergeben.

2. Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen

Geplant sind zudem eine Ausweitung und Modernisierung der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen. Zukünftig sollen davon unter anderem auch Organisationen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Bildung umfasst werden. Auch das Antrags- und Anerkennungsverfahren soll vereinfacht werden. 

3. Investitionen für Rettungs- und Zivilschutzverbände:

Zusätzliche finanzielle Mittel sollen Rettungs- und Zivilschutzverbände zum Ankauf von Fahrzeugen, Einsatzmitteln und Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

4. NPO-Energiekostenzuschuss:

Zur teilweisen Abfederung der Mehrkosten für Energie soll in den nächsten Wochen ein Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Organisationen von der Bundesregierung erarbeitet werden.

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